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Identitätskarte


Benötigen Sie eine neue Identitätskarte?
Am Schalter der Einwohnerkontrolle stellen Sie persönlich den Antrag. Sie weisen sich über Ihre Identität aus mit der bereits vorhandenen Identitätskarte. Minderjährige benötigen die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters.

Was ist zu tun?
Für einen Antrag zur Ausstellung eines neuen Ausweises sind unbedingt folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Persönliche Vorsprache
  • alte Identitätskarte
  • Passfoto (neue Bestimmungen)
  • Bei Verlust der Identitätskarte: die Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle
    (zur Identifikation IDK/Pass/Führerschein)
  • Wenn ein neuer Ausweis für ein Kind beantragt wird: ab Geburt ein Passfoto.
    Ab dem 6. bis zum 18. Altersjahr müssen die Kinder zur Unterschrift persönlich mit den Eltern am Schalter des Einwohneramtes erscheinen.

Wie lange dauert die Ausstellung eines Ausweises?
Die Lieferfrist der Identitätskarte beträgt vom Tage der Antragstellung an 7 bis 10 Arbeitstage und wird eingeschrieben zugestellt. Die Gebühren sind bei der Beantragung am Schalter bar zu begleichen. Ist die Identitätskarte noch gültig, kann diese nach der Antragstellung wieder mitgenommen, muss aber bei der Abholung des neuen Ausweises auf der Gemeindeverwaltung annulliert werden.


Welche Kriterien muss das Passfoto erfüllen?

Format

  • Bildgrösse 35 x 45 mm (ohne Rand)
  • Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mindestens 29 mm, höchstens 34 mm
  • Bei einer Person mit voluminösem Haar darf die Gesichtshöhe von 29 mm nicht unterschritten werden. Es ist wichtiger, das Gesicht in der richtigen Grösse abzubilden als die vollständige Frisur (die Haare dürfen ausnahmsweise den Rand überschreiten)
  • Bei Kindern unter 11 Jahren muss die Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldeckemindestens 23 mm betragen
  • Es darf keine Knicke, Unebenheiten und Verunreinigungen aufweisen
  • Es darf keine abgerundeten Ecken haben
  • Es darf keine Pixelstruktur ersichtlich sein
  • Fotos mit Personen in Uniform sind nicht gestattet
  • Bei Kleinkindern oder behinderten Personen müssen nicht zwingend alle Anforderungen erfüllt sein. Insbesondere bezüglich Blick in die Kamera, neutralem Gesichtsausdruck und Kopfgrösse sind Abweichungen akzeptabel


Körperhaltung, Kopfposition, Gesichtsausdruck und Blickrichtung

  • Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt)
  • Gesichtsausdruck neutral, Mund geschlossen (freundlicher Gesichtsausdruck ist erlaubt!)
  • Auch bei Kindern darf weder eine andere Person noch ein Gegenstand auf dem Fotoersichtlich sein


Brillenträger

  • Augen dürfen nicht durch Brillengestelle verdeckt werden
  • Keine Spiegelung der Brillengläser


Ausleuchtung, Schärfe und Kontrast

  • Foto muss scharf und kontrastreich sein
  • Ausleuchtung gleichmässig (keine Schatten im Gesicht)


Hintergrund

  • Hintergrund einfarbig, einheitlich und neutral; keine Schatten
  • Klare Trennung zwischen Hintergrund und Kopf


Kopfbedeckung

  • Grundsätzlich nicht erlaubt. Kein Stirn- oder augenfälliges Haarband oder auf den Kopfgeschobene Brille etc.


Fotoqualität und weitere Anforderungen

  • Es werden Schwarzweiss- und Farbfotos zugelassen, das Foto im Ausweis wird schwarzweiss sein
  • Das Foto darf nicht älter als 1 Jahr sein


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