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Bestattungen


Eine angehörige Person ist gestorben – was ist zu tun?

Melden Sie den Hinschied eines Angehörigen persönlich beim Bestattungsamt.

Mitzubringen sind:

  • Ärztliche Todesbescheinigung des Arztes (falls zu Hause gestorben)

Bei ausländischen Staatsangehörigen:

  • Pass
  • Ausländerausweis
  • wenn möglich Geburtsschein
  • sowie wenn verheiratet, Eheschein

Folgende Fragen sind beim Bestattungsamt zu klären:

  • Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)
  • Ort, Datum und Zeit der Bestattung und Abdankung (mit Pfarrer abklären)
  • Für Sonntag und Montag wenn möglich keine Beisetzungen vereinbaren und auch an Uhrzeit für Abdankungen festhalten: 10.30 Uhr katholisch 14.00 Uhr evangelisch
  • Art des Grabes (Erdbestattungsgrab, Urnengrab oder Gemeinschaftsgrab)

Das Bestattungsamt veranlasst die Überführung und regelt alles Weitere, je nach Absprache mit den Angehörigen.

Entgegennahme von letztwilligen Verfügungen zur Regelung von Bestattungswünschen
Viele Menschen kümmern sich nicht darum, was mit den eigenen sterblichen Überresten nach dem Tode geschehen soll. Angehörigen fällt es daher oft schwer, eine Bestattung zu organisieren, weil sie keine oder nur vage Kenntnisse über die Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen haben. Angesichts des Zeitdruckes und der seelischen Belastung durch den Verlust können Wünsche des Verstorbenen oft nicht angemessen umgesetzt werden. Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattungsverfügung kann diese Situation deutlich entschärfen.

In einer Bestattungsverfügung wird der Wille eines Menschen fest gehalten, was nach dem Ableben mit seinen sterblichen Überresten geschehen soll. Sie wird zu Lebzeiten vom Verfasser auch in Zusammenarbeit mit dem Bestattungsamt erstellt und dient für die Zeit nach seinem Tode. Sie wird auf dem Bestattungsamt hinterlegt.

zur Abteilung Bestattungsamt

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