Dienstleistungen von A bis Z

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auf einen Blick

Umzugsmeldung (An- oder Abmeldung, Adressänderung)

Bitte beachten Sie an die Meldefrist:

Meldefrist 14 Tage – Melden Sie uns einen Zuzug nach Pfyn, einen Umzug innerhalb Pfyn oder einen Wegzug von Pfyn innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.

  1. Online über eUmzugCH
  2. Persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle, wenn:

 

  • Sie eine persönliche Begrüssung oder Beratung wünschen und vielleicht weitere Fragen haben,
  • Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen,
  • Sie vor dem Zu- oder nach dem Wegzug vorübergehende Kurzaufenthalte bis zu drei Monate aufweisen,
  • Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitzanmelden möchten.


Benötigte Unterlagen bei einem Zuzug

Schweizer Staatsangehörige:

  • Identitätskarte oder Pass
  • Original Heimatschein
  • Mietvertrag (kann verlangt werden)
  • Krankenkassennachweis (Police oder Karte)

Ausländische Staatsangehörige:

  • Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte
  • Mietvertrag (kann verlangt werden)
  • Krankenkassennachweis (Police oder Karte)
  • Bei Zuzug aus dem Ausland: Unterlagen gemäss Migrationsamt des Kantons Thurgau migrationsamt.tg.ch


Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt)
Melden Sie uns einen Nebenwohnsitz persönlich am Schalter, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz haben und sich in Pfyn zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten im Jahr aufhalten.

Der Entscheid, ob Sie in Pfyn einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt dem Einwohneramt und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen.


Benötigte Unterlagen

  • Heimatausweis
  • Mietvertrag (kann verlangt werden)

Die Anmeldung ist kostenlos.

zum Einwohneramt