Bürgergemeinde Pfyn
Als Einleitung der künftigen Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Pfyn steht:
"Die Bürgergemeinde Pfyn erlässt die nachfolgenden Bestimmungen Kraft ihres verfassungsmässig garantierten Rechtes auf Verwaltung und Nutzen der Bürgergüter Pfyn mit dem Zweck, die Waldungen sowie weitere Besitztümer zum Nutzen der Öffentlichkeit zu pflegen und zu erhalten."
Wer besitzt das Pfyner Bürgerrecht?
Zur Zeit bilden 115 ortsansässige Bürgerinnen und Bürger das oberste Organ der Bürgergemeinde Pfyn. Die Anzahl blieb in den vergangenen Jahren erfreulicherweise konstant. Namen wie Altenburger, Debrunner, Keller, Klemenz, Läderach, Meili, Merk, Rechberger, Rüdin, Rüegg, Siegwart, Spühler, Scheuch, Stump, Weibel und Wenk sind seit Urzeiten in Pfyn beheimatet oder haben sich in die Bürgergemeinde eingekauft. Weitere BürgerInnen sind aufgrund des neuen Bürgerrechts dazugekommen. Ein Einkauf in die Bürgergemeinde ist jederzeit möglich, Voraussetzung ist die Erlangung des Bürgerrechts der Politischen Gemeinde Pfyn.
Welche Aufgaben haben Pfyner Bürger?
Alljährlich findet am letzten Dienstag im Monat Februar die ordentliche Bürgergemeindeversammlung statt. Bürgerinnen und Bürger haben Gelegenheit, sich auf Grund des Jahresberichtes des Präsidenten, des Protokolls und der Rechnung über das vergangene Jahr zu informieren. Mit der Abstimmung über das Budget und über Sachgeschäfte können sie direkt auf das Geschehen Einfluss nehmen.
Welche Besitztümer verwaltet die Bürgergemeinde Pfyn?
Die Bürgergemeinde Pfyn besitzt das Försterhaus sowie rund 178 ha Wald und 70 ha Kulturland. Der Waldbesitz verteilt sich auf das ganze Gemeindegebiet. Nebst Tannen- und Fichtenwald steht in Pfyn auch Mischwald mit Nadel- und Laubholz. Davon sind verschiedene Reservate ausgeschieden worden, so als Naturschutzgebiet der "Hohrain" mit dem angrenzenden Reservoir für die Wasserversorgung Pfyn, das Hinterriet mit dem Rietweiher, dazu ein Teil der "Unteren Widen/Thurvorland" als Auenschutzgebiet von nationaler Bedeutung. Im weiteren wurden auch Flächen wegen des Gewässerschutzes ausgeschieden. Dies bringt nicht nur Freude, sondern auch Auflagen und Einschränkungen. Der Wald wird durch Angestellte und temporäre Mitarbeiter bewirtschaftet. Der Hiebsatz (genutzte Holzmenge pro Jahr) beträgt rund 1500 m3 oder im Durchschnitt rund 8 m3 pro Jahr und Hektare. Nebst der Holzerei im Winter gehört es auch zu unseren Pflichten, den Jungwald zu pflegen. Das Holz wird als Stamm-, Papier-, Industrie-, Schnitzel- und Brennholz genutzt. Die Beförsterung wird durch den Revierförster des Forstreviers Müllheim-Pfyn wahrgenommen. Der Förster ist vorwiegend für die hoheitlichen Aufgaben wie Beratung und Holzvermarktung zuständig. Das Kulturland ist an Pfyner Landwirte verpachtet. Im Försterhaus befindet sich neben 2 Wohnungen auch noch der Treffpunkt der Pfyner Landfrauen. Die Waldhütten können für verschiedene Anlässe gemietet werden.
Wie sieht die Zukunft aus?
Zu unseren Pflichten - dies sind wir auch unseren Vorfahren schuldig - gehört die Wahrung und Vermehrung des Bürgergutes. Durch eine umsichtige Planung wollen wir dieser Aufgabe nachkommen. Im weiteren möchten wir auch den Kontakt zur übrigen Bevölkerung pflegen, denn der Wald wird in der heutigen Zeit vielfältig genutzt.
Was verbirgt sich hinter der Konstablergesellschaft?
In den Dreissigerjahren bestanden im Kanton Thurgau Tendenzen, die Bürgergemeinden aufzulösen. Dies bewog die damals Verantwortlichen, die Konstablergesellschaft zu gründen, um etwas vom Bürgergut vor der Auflösung zu retten. Diese Gesellschaft ist eine selbständige Vereinigung, wo sowohl ortsansässige als auch auswärtige Pfyner Bürger Mitglied sein können. Im Anschluss an die ordentliche Bürgergemeinde- findet alljährlich auch die Konstablerversammlung statt. Einer alten Tradition folgend werden auch Gäste eingeladen. Die Anwesenden kommen in den Genuss einer feinen Salzisse, einem genügenden Quantum schmackhaften Brotes sowie eines guten Weines inländischer Provenienz. Der Bürgertrunk bietet reichlich Gelegenheit zur Pflege des Bürgersinns, der Freundschaft und der Zusammengehörigkeit mit den auswärtigen Bürgern. Nebst den Klängen des Musikvereins geniessen wir die vielfältige Unterhaltung von jungen und älteren Künstlern aus nah und fern.